30. Dezember 2025 / Aktueller Hinweis

Feuerwerksverbot an Silvester rund um den Marktplatz

Achtung: Hier ist kein Feuerwerk erlaubt

Veröffentlicht am 30. Dezember 2025 um 12:08 Uhr

Schweinfurt – Mit Allgemeinverfügung vom 16. November 2020 verbot die Stadt Schweinfurt das Abbrennen von handelsüblichem Silvesterfeuerwerk im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt.

Grund war der Schutz des denkmalgeschützten Alten Rathauses. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf und damit auch für den Jahreswechsel 2025/26.

Die Stadtverwaltung weist deshalb darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (handelsübliches Silvesterfeuerwerk wie Knaller, Raketen, Böller etc.) am 31. Dezember 2025 und am 01. Januar 2026 ganztätig in folgendem Bereich
verboten ist:

Markt, Rückertstraße bis einschließlich der Einmündung Linsengasse, Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse, Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich der Kreuzung Judengasse, Judengasse zwischen Brückenstraße und einschließlich der Kreuzung Metzgergasse (einschließlich Platz hinter dem Rathaus), Rathausinnenhof.

Meistgelesene Artikel

Die Schweinfurter Helden sind zurück vom Carbage Run
Interview

3.691 Kilometer, ein Auto am Limit, improvisierte Reparaturen und unvergessliche Begegnungen

weiterlesen...
Stadtwerke Schweinfurt passen Wasserpreis zum 1. Juli 2026 an
Aktueller Hinweis

Einführung des bayerischen Wasserentnahmeentgelts

weiterlesen...

Neueste Artikel

Tag der offenen Tür am 20. September 2026 bei der TG Schweinfurt
Sport

Einblicke in den größten Sportverein Unterfrankens

weiterlesen...
Schmitzmän
Kultur

Ralf Schmitz kommt am 16.10.2026 um 20 Uhr in die tectake Arena in Würzburg.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie