30. Dezember 2025 / Aktueller Hinweis

Feuerwerksverbot an Silvester rund um den Marktplatz

Achtung: Hier ist kein Feuerwerk erlaubt

Schweinfurt – Mit Allgemeinverfügung vom 16. November 2020 verbot die Stadt Schweinfurt das Abbrennen von handelsüblichem Silvesterfeuerwerk im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt.

Grund war der Schutz des denkmalgeschützten Alten Rathauses. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf und damit auch für den Jahreswechsel 2025/26.

Die Stadtverwaltung weist deshalb darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (handelsübliches Silvesterfeuerwerk wie Knaller, Raketen, Böller etc.) am 31. Dezember 2025 und am 01. Januar 2026 ganztätig in folgendem Bereich
verboten ist:

Markt, Rückertstraße bis einschließlich der Einmündung Linsengasse, Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse, Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich der Kreuzung Judengasse, Judengasse zwischen Brückenstraße und einschließlich der Kreuzung Metzgergasse (einschließlich Platz hinter dem Rathaus), Rathausinnenhof.

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