14. Juli 2026 / Good News

Digitalisierung: Der Zugang zur ePA ist ab sofort noch einfacher.

AOK vereinfacht Zugang zur elektronischen Patientenakte

Veröffentlicht am 14. Juli 2026 um 09:49 Uhr

Die AOK bietet ab sofort einen neuen, rein digitalen Zugangsweg zur elektronischen Patientenakte „AOK Mein Leben“ an. Versicherte können sich jetzt auch per Personalausweis oder Reisepass und Smartphone für den Zugang identifizieren – ohne Verwendung einer PIN oder Vor-Ort-Identifikation in einer Postfiliale. Das von der gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin zugelassene Verfahren ergänzt die bisherigen Zugangsmöglichkeiten zur elektronischen Patientenakte (ePA) der AOK.

Um das neue Verfahren nutzen zu können, braucht man einen Personalausweis oder Reisepass mit ePass-Funktion. Alle deutschen Reisepässe und alle ab August 2021 ausgestellten Personalausweise sind mit dieser Funktion ausgestattet. Zudem ist die kostenlos downloadbare Nect Wallet-App erforderlich. Das Verfahren wird über die AOK Ident-App gestartet, die interessierte Versicherte direkt zur Nect Wallet-App führt. Anschließend beginnt der Identifikationsprozess, in dem zunächst das Ausweisdokument fotografiert werden muss. Anschließend werden die auf dem Ausweis-Chip gespeicherten Daten ausgelesen und die Identität des Versicherten per Selfie-Video bestätigt. „Der große Vorteil der neuen Identifikation ist, dass sie rein digital abgewickelt werden kann, aber trotzdem höchste Sicherheitsstandards erfüllt“, betont Frank Dünisch, Direktor bei der AOK in Schweinfurt. „Im Unterschied zu den anderen Identifikationsverfahren braucht man weder eine PIN für die Gesundheitskarte noch für den Personalausweis. Auch der Gang in eine Postfiliale ist nicht erforderlich. Versicherte können die Identifikation somit direkt und ortsunabhängig durchführen. So können wir die Hürden für den Zugang zur ePA deutlich absenken.“ 

Die ePA kommt an

Die elektronische Patientenakte ist seit Anfang 2025 für alle AOK-Versicherten und für die Versicherten anderer gesetzlicher Krankenkassen angelegt worden, sofern sie keinen Widerspruch dagegen eingelegt haben. Seit 1. Oktober 2025 sind die Arztpraxen zur Befüllung der ePA verpflichtet, auch Kliniken speisen zunehmend Dokumente und Befunde in die Akte ein. Im Schnitt werden laut gematik wöchentlich mehr als 22 Millionen Abrufe von Medikationslisten verzeichnet. Insgesamt haben Behandelnde mittlerweile mehr als 120 Millionen Dokumente wie Befunde, Laborberichte oder Arztbriefe in die ePAs der Versicherten eingestellt. „Auch Versicherte, die sich nicht selbst in ihre Akte einloggen, können von der ePA profitieren“, so Frank Dünisch. Denn hier werden auch ohne aktive Nutzung der Versicherten medizinische Dokumente und Informationen gebündelt, die für die Behandlung benötigt werden. Sofern die Versicherten der Nutzung nicht widersprechen, können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte auf diese Informationen zugreifen. „Auf diese Weise trägt die ePA zur besseren Vernetzung und schnelleren Information der behandelnden Ärztinnen und Ärzte bei“, ergänzt Frank Dünisch.

Neben dem neuen Identifikationsverfahren über die Nect Wallet-App stehen AOK-Versicherten drei weitere Zugangsmöglichkeiten zur Identifizierung zur Verfügung. Dies sind die Identifikation per eID, also durch Scannen eines Ausweisdokuments mittels NFC-Verfahren und Eingabe der PIN zum Ausweisdokument, die Identifikation mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) und dazugehöriger PIN über ein NFC-fähiges Smartphone oder die Identifikation über eine Postfiliale.

Urhebervermerk: © AOK-Bundesverband/AdobeStock-Marcel

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